Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ginko Stiftung für Prävention ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Website www.stark-statt-breit.nrw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Im Kopfbereich der Seite können Sie bestimmte Einstellungen zur besseren Lesbarkeit einstellen: Die Kontraste von Texten sowie die Schriftgröße.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.12.2021 erstellt.
Die Prüfung der Web-Seite wurde im Rahmen einer vereinfachten Überwachung mittels eines Automatisierungstools durchgeführt. Die vereinfachte Überwachung setzte sich zusammen aus
- dem Prüfschritt 0.0.1 abgeleitet aus der BITV NRW und
- neun weiteren Prüfschritten, die anhand bundesweit festgelegter Kriterien aus der WCAG 2.1 ausgewählt wurden. Aus Gründen der technischen Umsetzung wurde dabei Prüfschritt 2.4.5a der WCAG 2.1 durch den Prüfschritt 12.2.3 der EN 301 549 ersetzt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an info(at)ginko-stiftung.de, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind.
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter 6F6D627564737374656C6C652D626172726965726566726569652D6974406D6167732E6E72772E6465.
Zusätzliche Informationen
Einfache Sprache
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte eine E-Mail an 696E666F4067696E6B6F2D7374696674756E672E6465, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel oder ein Testbericht Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Unser Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen
Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.