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Pflanze

Cannabis gehört zu der Familie der Hanfpflanzen. Hanf ist eine alte Heil- und Nutzpflanze, die vielseitig verwendet werden kann, z.B. zur Gewinnung von Fasern oder Speiseöl. Ihr botanischer Fachbegriff lautet "Cannabis". Die weibliche Hanfpflanze entwickelt den psychoaktiven Wirkstoff THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol), der einen Rausch auslösen kann. Nahrungsmittel, die aus Hanf hergestellt werden, dürfen nur einen ganz geringen THC-Gehalt aufweisen. Ab einem Gehalt von 0,3% THC gilt Cannabis als Rauschmittel und unterliegt den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Cannabis enthält etwa 450 verschiedene chemische Inhaltsstoffe, darunter etwa 65 Cannabinoide, die bisher nur in der Hanfpflanze gefunden wurden.

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC)

THC liegt in der Pflanze zu mehr als 90 % als Carboxylsäure vor. Die berauschende Wirkung entsteht durch Erhitzen, etwa beim Rauchen von Marihuana oder beim Backen von Haschisch-Plätzchen (Umwandlung in die phenolische Form).

Optimal ist eine fünf- bis zehnminütige Erwärmung auf 100 bis 200 Grad Celsius. Das phenolische THC ist im wesentlichen für den charakteristischen, von der konsumierenden Person gewünschten leicht euphorisierenden Cannabisrausch verantwortlich. Auch die meisten arzneilich nutzbaren Effekte beruhen auf den Wirkungen dieses Inhaltsstoffes.

 

Cannabidiol

Cannabidiol (CBD) ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Cannabispflanze. Es wirkt selber kaum berauschend, beeinflusst aber den Haupteffekt des THC. Die Wechselwirkungen sind komplex wie die Ergebnisse einer australischen Studie belegen:

  • CBD in alleiniger, hoher Dosierung löste einen Rausch aus, von den Konsument*innen und den Beobachter*innen eindeutig klassifiziert. Der Rausch war allerdings weniger ausgeprägt als bei THC.
  • Die Kombination von THC und niedrig dosiertem CBD wirkte stärker als THC allein.
  • Ein hoher Bestandteil von CBD in der Mischung schwächte den THC-Rausch deutlich ab.
    (https://www.drugcom.de/news/cbd-kann-die-wirkung-von-thc-verstaerken/)

In manchen Drogeriemärkten findet man Produkte wie z.B. Öl oder Kaugummis mit CBD. Der Verkauf von unverarbeiteten Cannabis-Blüten, die hauptsächlich CBD und weniger als 0,2 % THC enthalten, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Unverarbeitete Cannabisprodukte dürfen laut Gesetz nur an gewerbliche Kunden zur Weiterverarbeitung z.B. zu CBD-Öl oder Tee vertrieben werden.

Ob CBD zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden kann, ist bisher wenig erforscht. Mögliche Krankheiten, bei denen es positive Effekte durch den Einsatz geben könnte, sind z.B. Epilepsie, Parkinson, chronische Schmerzen, Angststörungen sowie in der Krebstherapie zur Milderung von Nebenwirkungen der Behandlung.

Informationen zum Vertrieb von Cannabidiol-Produkten, Wirkungen, Anbau von THC-armen Sorten und rechtlichen Rahmenbedingungen bietet der folgende Filmbeitrag vom Bayerischen Rundfunk:

https://www.br.de/puls/tv/puls/puls-reportage-cbd-selbstversuch-100.html

 

"Nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel"

Bei Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 % handelt es sich um ein "nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Der über das bloße Konsumieren hinausgehende Umgang mit nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln ohne eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) ist verboten und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Lebensmittel

Für den THC-Gehalt von Lebensmitteln (z. B. Speiseöl, Tee oder Sirup) gibt es in Deutschland keinen vorgeschriebenen Grenzwert. Lebensmittel, die den Wirkstoff THC der Pflanze des Rauschhanfs (mehr als 0,2% THC) aufweisen, unterliegen den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Speisen oder Getränke selbst nur extrem geringe Wirkstoffkonzentrationen aufweisen.

Für den Anbau von Nutzhanf ist eine Genehmigung erforderlich.

Weitere Verwendung von Cannabis

Hanf (Cannabis sativa L.) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit. Keine andere Nutzpflanze hat eine universellere Verwendung gefunden. Sie liefert hochwertige Rohstoffe für die verschiedensten Produktions- und Industriebereiche. In China wurde Hanf schon sehr früh zur Papierherstellung genutzt (Bildquelle: Herer, Jack 1993: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf. Zweitausendeins, S. 211).

Hanf gehört zu den nachwachsenden Rohstoffen. Seit der Aufhebung des Anbauverbots 1996 wird die Anpflanzung durch Programme und zertifiziertes Saatgut gefördert. Die nutzbaren Pflanzenteile des Hanf sind: Stengel (Fasern), Samen, Blätter und Blüten.

Die Fasern eignen sich z.B. zur Herstellung von Papier, Dämmstoffen, Formteilen sowie Textilien und Bekleidung.
Die Samen sind Bestandteile von Vogelfutter oder Müslizusatz. Das aus den Samen gewonnene Hanföl wird beispielsweise zu hochwertigem Speiseöl, Kosmetika, Ölfarben oder Reinigungsmitteln verarbeitet.
Blätter und Blüten dienen zur Herstellung von Kräutertees und Duftessenzen.

Die Blätter und Blüten des THC-haltigen Hanfes werden auch zur arzneilichen Verwendung genutzt (vgl. Medizinisches Cannabis).

Geschichte der Pflanze

Die ältesten Hanffunde in Asien datieren auf etwa 10.000 vor Christi Geburt. Vermutlich ursprünglich im Himalaya-Gebiet beheimatet, verbreitete sich die robuste Pflanze im gesamten fernen Osten und gelangte über Vorderasien nach Europa und Afrika. "Kaiser She Nung gilt in China als erster Entdecker des Heilmittels Hanf." (Zitat + Bildquelle: Herer, Jack 1993: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf. Zweitausendeins, S. 121.)

Historische schriftliche Überlieferungen belegen eine vorchristliche Verwendung zu vielfältigen Zwecken als kultisches Rauschmittel, als Heilpflanze, zur Ernährung, zur Fertigung von Seilen, Fischernetzen, Papier und textilen Stoffen u.a. im alten China, in Indien, Assyrien, im Ägypten der Pharaonen und im antiken Griechenland.

Die erste bekannte Erwähnung der medizinischen Verwendung von Cannabis geht auf ein klassisches Arzneimittelbuch der chinesischen Medizin zurück, dem Shen Nung Ben Ts’ao, welches der Legende nach im Jahr 2737 vor Christus niedergeschrieben wurde. Im chinesischen Begriff "„Ma"“ für Cannabis schwingt eine negative Assoziation mit, was auf die Bekanntheit unerwünschter psychischer Wirkungen schließen lässt. In der vierten Sammlung der Veden, den heiligen Schriften der vedischen und hinduistischen Religion, dem Atharvaveda (1500 bis 1200 vor Christus) wird Hanf als magische und heilende Pflanze beschrieben.

In heißen Regionen bildet der Hanf im Allgemeinen mehr THC-reiches Harz als in eher kühlen Klimazonen, so dass der "indische Hanf" beim Konsum stärkere Rauschwirkungen hervorrief als Hanf aus Mitteleuropa. Diese Regel wurde erst durch moderne Züchtungsmethoden durchbrochen.

 

Cannabis in Deutschland

Funde von Hanfsamen im Rheinland (Neuss) und Hessen (Butzbach) deuten darauf hin, dass Cannabis auch bereits früh in unserer Region angebaut wurde. Die erste schriftliche Nennung findet sich im "Capitulare" Karls des Großen (um 800). Im Vordergrund stand die Nutzung als Faserlieferant sowie die Verwendung der Samen in der Nahrung. Seit dem Mittelalter ist in vielen Kräuterbüchern die Anwendung zu Heilzwecken beschrieben, etwa bei Hildegard von Bingen (geb. 1099), die Hanfsamen als schmerzlinderndes Mittel erwähnte.

Auch die berauschenden Eigenschaften sind seit vielen Jahrhunderten bekannt und werden in verschiedenen Abhandlungen beschrieben. So heißt es in Otto Brunsfels Kräuterbuch aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, Hanf mache "doll im kopff".

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fand Hanf Eingang in die moderne westliche Medizin. Vor allem im angloamerikanischen Sprachraum entstanden eine Anzahl medizinischer Abhandlungen über die Verwendung des "indischen Hanfes" bei Schmerzzuständen, Epilepsie, Tetanus, Asthma, Schlaflosigkeit und Appetitlosigkeit, um nur einige Indikationen zu nennen, aber auch im deutschen Sprachraum wurden einige Doktorarbeiten und Beiträge für Fachzeitschriften verfasst.

Die Nutzung der berauschenden Qualitäten war überwiegend auf Künstlerkreise beschränkt. Daneben rauchte so mancher deutscher Hanfbauer seinen im Vergleich mit heutigem Marihuana vergleichsweise THC-armen Hanf als Tabakersatz und nannte ihn "Kraut" oder "Knaster". Im Zuge der Studentenbewegung der sechziger Jahre verbreitete sich die Verwendung von Drogenhanfprodukten auf weitere Kreise der Bevölkerung. Die durch internationale Vereinbarungen auf viele Länder ausgedehnte Verbotspolitik führte zur Aufnahme von Cannabis in das deutsche Betäubungsmittelgesetz von 1972 als nichtverkehrsfähiges Betäubungsmittel. 

Seit 1996 ist der Anbau von Nutzhanf in Deutschland wieder zugelassen. Wie in anderen Ländern der Europäischen Union wurden die THC-Gehalte von landwirtschaftlich angebautem Hanf auf eine Konzentration von 0,2 % in den Blättern des oberen Pflanzendrittels beschränkt, um mögliche pharmakologische Effekte auszuschließen.

Weitere Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

https://www.ble.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/150723_Nutzhanf.html