Medizinisches Cannabis
Hanf ist eine alte Heilpflanze. Ihr medizinischer Einsatz war in Deutschland allerdings lange Zeit verboten bzw. nur mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt.
Mit dem Gesetz "Cannabis als Medizin" traten 2017 wichtige Änderungen in Kraft.
Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinalcannabis bleiben nach Inkrafttreten des Cannabisgesetz am 01. April 2024 im Wesentlichen inhaltlich unverändert. Medizinalcannabis darf weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist zukünftig aber nicht mehr notwendig. Hier reicht ein reguläres Rezept.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Einsatzbereich
Der Einsatz von Cannabisprodukten ist vor allem bei Erkrankungen von Interesse, bei denen die bekannten Therapieverfahren und Medikamente nicht anschlagen oder zu starke Nebenwirkungen hervorrufen.
Zu den positiven Wirkungen zählen beispielsweise
- die appetitanregenden und übelkeitsvermindernden Eigenschaften, die bei Krebs, AIDS und Hepatitis C genutzt werden können,
- die muskelentspannenden Effekte, die bei organisch bedingter Spastik im Rahmen von Querschnittserkrankungen oder Multipler Sklerose Verwendung finden,
- bewegungsharmonisierende Effekte, die bei hyperkinetischen Syndromen wie dem Tourette-Syndrom oder bei Dystonien mit langsamen, anhaltenden Muskelkontraktionen eingesetzt werden können,
- die Schmerzlinderung bei Migräne, Neuralgien und allen Schmerzerkrankungen, bei denen eine Entspannung der Muskulatur vorteilhaft wirkt, wie etwa Menstruationsschmerzen, Bauchschmerzen bei der chronischen Darmerkrankung Colitis ulcerosa,
- antiepileptische Eigenschaften,
- Senkung des Augeninnendrucks beim Glaukom (grüner Star).
Weitere mögliche Einsatzmöglichkeiten gibt es bei Asthma, da THC bronchienerweiterend wirkt, Depressionen sowie eine Linderung von Entzugssymptomen bei Opiat-, Benzodiazepin- und Alkoholabstinenz.
Gesetz "Cannabis als Medizin"
Am 10. März 2017 trat das Gesetz "Cannabis als Medizin" mit Änderungen des Sozialgesetzbuches (SGB V) in Kraft. Damit ist es möglich, dass Patient*innen medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Therapie verschrieben bekommen und die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Unter das Gesetz fallen die bereits zugelassenen Fertigarzneimittel Canemes und Sativex, verordnungsfähige Cannabisblüten sowie Dronabinol, das als Ausgangsstoff für die Herstellung von Rezepturen verwendet wird.
Für Ärzt*innen und Patient*innen bringt diese Neuerung viele Möglichkeiten und Erwartungen, um z.B. chronische Schmerzen zu behandeln. Auf der anderen Seite stehen wiederkehrende Fragen zur Verschreibungspraxis, zur Wirksamkeit der wichtigsten Inhaltsstoffe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) und den bisher begrenzten evidenzbasierten Forschungsergebnissen.
Ausführliche Informationen zum Einsatz von Cannabis als Medizin sind erhältlich bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM): www.cannabis-med.org.