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31.01.2019

Anbau von medizinischem Cannabis

Im Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken haben laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 79 Bieter bzw. Bietergemeinschaften Angebote abgegeben. Die Zuschläge sollen im 2. Quartal 2019 erfolgen. Insgesamt geht es um eine Menge von 10,4 Tonnen Cannabis, die verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2,6 Tonnen in Deutschland produziert werden sollen.

Zurzeit wird medizinisches Cannabis nach Deutschland importiert. Dies wird nach wie erlaubt sein, auch wenn voraussichtlich ab 2020 das erste Cannabis in Deutschland geerntet wird. Diese Vorgehensweise sowie die Aufteilung in 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge sollen dafür sorgen, dass die Patientenversorgung sichergestellt ist und sich auch kleinere Unternehmen an der Produktion beteiligen können.

"Bei Anbau und Inverkehrbringen dieses Cannabis müssen alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es wird nur solches Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der "Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen" (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde und die Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt", heißt es in einer Pressemitteilung des BfArM.

Dazu müssen die völkerrechtlichen Vorgaben des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Cannabisagentur, die im BfArM angesiedelt ist, die Unternehmen beauftragt, die im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten haben. Sie kauft das medizinische Cannabis an, nimmt es in Besitz, legt den Herstellerabgabepreis fest, zu dem das Cannabis an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkauft wird. Darüber hinaus wird sie auch die Auslieferung an Apotheken im Blick behalten.

Vollständige Pressemitteilung

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/pm1-2019.html